Handelsregister B des Amtsgerichts Frankfurt am Main
Ausdruck
Nummer der Firma:
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HRB 36468
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
BFC Gebäudemanagement, Zeit- und
Betriebsdatenerfassung Service GmbH
b)
Eschborn
c)
Der Service in der Automations- und
Sicherheitstechnik sowie der Vertrieb deren
Produkte. Die Gesellschaft ist tätig in
Beratung, Service, Inbetriebnahme und
Dokumentation von Komponenten,
Software und Sonderanwendungen für den
Bereich Gebäudemanagement, Facility-
Management, Automations- und DDC-
Technik, Sicherheitstechnik,
Zugangskontrolltechnik und Zeiterfassungs-
Zeitwirtschaft.
200.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten. Jeder Geschäftsführer ist
befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im
eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
b)
Geschäftsführer:
Böttger, Peter, Informations-Techniker, Frankfurt
am Main
einzelvertretungsberechtigt;
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 30.11.1992 zuletzt geändert am
06.08.2003
a)
24.08.2004
Fritzsche
b)
Tag der ersten
Eintragung: 03.03.1993
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Blatt 133 ff. Sonderband
2
b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main (810 IN
1008/04 B) vom 16.08.2004 ist über das Vermögen der
Gesellschaft die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet
und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam
sind.
a)
14.09.2004
Berend
3
b)
Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens
über ihr Vermögen aufgelöst (Amtsgericht Frankfurt am Main,
810 IN 1008/04 B).
a)
13.10.2004
Berend
Abruf vom 25.02.2024