Handelsregister B des Amtsgerichts Frankfurt am Main
Ausdruck
Nummer der Firma:
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HRB 35678
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Stefan Contzen Malerbetrieb GmbH
b)
Frankfurt am Main
c)
Die Erbringung von Leistungen
baudekorativer Art, insbesondere Maler-
und Lackiererarbeiten, ferner der Verkauf
von Malerbedarfsartikeln
50.000,00
DEM
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als
Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
vorzunehmen.
b)
Geschäftsführer:
Contzen, Stefan, Malermeister, Frankfurt am
Main
einzelvertretungsberechtigt;
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 30.06.1992 zuletzt geändert am
22.06.1994
a)
17.11.2004
Kurz
b)
Tag der ersten
Eintragung: 23.09.1992
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Blatt 33 ff. Sonderband
2
b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main (810 IN
654/16) vom 04.10.2016 ist über das Vermögen der
Gesellschaft die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet
und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam
sind.
a)
10.10.2016
Krämer
b)
Fall 2
3
b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main (Az.
810 IN 654/16) vom 26.10.2016 ist die vorläufige
Insolvenzverwaltung und die Verfügungsbeschränkung
aufgehoben.
a)
01.11.2016
Krämer
b)
Fall 3
Abruf vom 28.02.2024