Handelsregister B des Amtsgerichts Frankfurt am Main
Ausdruck
Nummer der Firma:
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HRB 32564
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Offset-Druckerei Knack GmbH
b)
Frankfurt am Main
c)
Der Handel mit Druckerzeugnissen
150.000,00
DEM
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Knack, Jens Oliver, Drucker, Frankfurt am Main
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen
Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer
Knack, Elfriede Elisabeth, Frankfurt am Main
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 23.08.1990 zuletzt geändert am
11.02.1993
a)
30.11.2004
Kurz
b)
Tag der ersten
Eintragung: 09.10.1990
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Blatt 53 ff. Sonderband
2
b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
eingetragen als
Geschäftsanschrift:
Wilhelmshöher Str. 140, 60389 Frankfurt
am Main
87.500,00
EUR
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 10.02.2015 hat die
Umstellung des Stammkapitals auf Euro sowie gleichzeitig
eine Erhöhung des Stammkapitals um 10.806,22 EUR und die
entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4
beschlossen.
a)
06.03.2015
Krämer
b)
Fall 4
3
b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main (810 IN
800/21 K) vom 12.08.2021 ist über das Vermögen der
Gesellschaft die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet
und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam
sind.
a)
16.08.2021
Hornburg
b)
Fall 5
Abruf vom 28.02.2024