Handelsregister B des Amtsgerichts Frankfurt am Main
Ausdruck
Nummer der Firma:
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HRB 27539
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Jörn Kaufmann GmbH
b)
Frankfurt am Main
c)
Der Handel mit Weinen, Spirituosen und
anderen Getränken im Groß- und
Einzelhandel; ferner die Durchführung von
Veranstaltungen aller Art im
gastronomischen Bereich sowie sämtliche
damit im Zusammenhang stehenden
Service-Tätigkeiten.
300.000,00
DEM
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Kaufmann, Jörn, Kaufmann, Frankfurt am Main
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 17.07.1985 zuletzt geändert am
27.03.1996
a)
10.11.2004
Fischer
b)
Tag der ersten
Eintragung: 14.04.1987
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Blatt 131 ff. Sonderband
2
c)
ist die Verwaltung des eigenen Vermögens,
die Durchführung von Event-
Veranstaltungen sowie der Erwerb, die
Vermittlung und die Veräußerung von
Rechten und Lizenzen.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 02.11.2007 hat die
Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die
Änderung in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) sowie
beschlossen.
a)
03.12.2007
Frink-Zinnhardt
b)
Fall 2
Abruf vom 28.02.2024