Handelsregister B des Amtsgerichts Frankfurt am Main
Ausdruck
Nummer der Firma:
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HRB 141257
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Energy Orb GmbH
b)
Kriftel
Geändert, nun:
Geschäftsanschrift:
c/o Klug & Engelhard Kapellenstraße 47,
65830 Kriftel
c)
Verwaltung eigenen Vermögens,
insbesondere das Halten und Verwalten
bestehender und noch zu erwerbender
Beteiligungen sowie das Halten und
Verwalten von immateriellen
Vermögensgütern, insbesondere von
Marken, sowie die Tätigkeit als
vermögensverwaltende
Holdinggesellschaft.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Merkens, Maik Benedikt, Frankfurt am Main,
*XX.XX.1984
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Nicht mehr
Geschäftsführerin:
Glusow, Natalia, München, *XX.XX.1972
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 28.08.2025
Die Gesellschafterversammlung vom 05.11.2025 hat die
Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die
Änderung in § 1.1 (Firma, bisher: BBT 09/25
Vermögensverwaltungs GmbH), § 1.2 (Sitz) und mit ihr die
Sitzverlegung von München (bisher Amtsgericht München
HRB 305508) nach Kriftel sowie in § 2 (Gegenstand des
Unternehmens) beschlossen.
a)
19.12.2025
Zollmann
b)
Fall 1
Abruf vom 30.01.2026