Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. (064)
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Der Abschluss von Verträgen über bebautete und unbebaute Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Wohnräume und gewerbliche Räume oder Darlehen (mit Ausnahme von Immobiliardarlehen nach § 34 GewO), die Bewertung von Grundbesitz, die Beratung von Immobilieneigentümern- und Investoren, dem An- und Verkauf von Immobilien und Grundstücken sowie der An- und Vermietung von Immobilien.