Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Zweck der Gesellschaft ist - die mildtätige, selbstlose Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind oder deren Bezüge nicht höher sind als die gemäß § 53 AO geltenden Grenzen; - die Förderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere die allgemeine Fürsorge für hilfsbedürftige, u.a. notleidende oder gefährdete Menschen zum Wohle der Allgemeinheit (Wohlfahrtspflege); - die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege; - die Förderung der Volksbildung.