Handelsregister B des Amtsgerichts Frankfurt am Main
Ausdruck
Nummer der Firma:
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HRB 137017
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Inomata Restaurant GmbH
b)
Frankfurt am Main
Geschäftsanschrift:
Fahrgasse 91, 60311 Frankfurt am Main
Zweigniederlassung unter gleicher Firma in
Frankfurt (Amtsgericht AG Frankfurt HRB
37699)
c)
der Betrieb von Restaurants, insbesondere
von japanischen Spezialitätenrestaurants,
sowie der Import und Export, Groß- und
Einzelhandel mit Waren aller Art,
insbesondere von japanischen
Lebensmitteln und Verbrauchsgütern
50.000,00
DEM
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Personenbezogene Daten geändert, nun:
Geschäftsführer:
Inomata, Shigenobu, Frankfurt am Main,
*XX.XX.1954
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer:
Personenbezogene Daten geändert, nun:
Inomata, Masahiro, Frankurt am Main
Personenbezogene Daten geändert, nun:
Sato, Haruo, Frankfurt am Main
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 20.12.1990
Die Gesellschafterversammlung vom 01.10.2024 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1.2 (Sitz) und mit
ihr die Sitzverlegung von Düsseldorf (bisher Amtsgericht
Düsseldorf HRB 26539) nach Frankfurt am Main beschlossen.
a)
16.12.2024
Hornburg
b)
Fall 1
Abruf vom 01.01.2025