Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (066)
Gegenstand
Erbringung folgender Dienstleistungen in Bezug auf Finanzinstrumente. (a) die Beratung über die Veranlagung von Kundenvermögen; (b) die Verwaltung von Kundenportefeuilles mit Verfügungsvollmacht im Auftrag des Kunden; (c) die Vermittlung von Geschäftsgelegenheiten zum Erwerb und zur Veräußerung von 1. Geldmarktinstrumenten; 2. Finanzterminkontrakten (Futures) einschließlich gleichwertigen Instrumenten mit Barzahlung und Kauf- und Verkaufsoptionen auf ausländische Zahlungsmittel (Devisen- und Valutengeschäft) und die in Punkt 3. bis Punkt 5. genannten Instrumente einschließlich gleichwertigen Instrumenten mit Barzahlung (Termin - und Optionsgeschäft); 3. Zinsterminkontrakten, Zinsausgleichsvereinbarungen (ForwardRate Agreements, FRA), Zins- und Devisenswaps sowie Swaps auf Substanzwerte oder auf Aktienindizes (Equity Swaps); 4. Wertpapieren (Effektengeschäft); 5. von Punkt 1. bis 4. abgeleiteten Instrumenten. Gegenstand des Unternehmens ist ferner (a) die Vermittlung von Kapitalbeteiligungen; (b) der Erwerb gleichartiger Unternehmen und die Beteiligung sowie die Übernahme der Geschäftsführung an/in Unternehmen in gleicher oder ähnlicher Art; (c) die Erbringung von Management und anderen Dienstleistungen im Rahmen der Aus- und Weiterbildung an Konzerngesellschaften. Das Unternehmen erbringt keine Dienstleistungen im Bezug auf Finanzinstrumente, die das Halten von Geld, Wertpapieren oder sonstigen Instrumenten von Kunden umfassen, sodass das Unternehmen diesbezüglich zu keiner Zeit Schuldner seiner Kunden werden kann. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung des Gesellschaftszweckes notwendig oder nützlich sind, so insbesondere auch zur Begebung von Gewinnscheinen, in welchen eine Beteiligung am Gewinn und/oder Vermögen der Gesellschaft verbrieft/verkörpert ist, und zur Begründung echter und atypisch stiller Gesellschaften, Bank- und Börsengeschäfte mit Ausnahme der Tätigkeiten gemäß § 1 Abs. 1 Z. 19 BWG sind jedoch ausgeschlossen.