| Gegenstand | Die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an der G & P Aer Grundstücksentwicklungs GmbH & Co. KG (zukünftig firmierend: FOUR T1 GmbH & Co. KG), eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRA 48530 ("PropCo"), deren Unternehmensgegenstand der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Vermietung des Grundbesitzes, bekannt unter dem Namen "FOUR Tower 1" in Frankfurt am Main, eingetragen im Grundbuch von Frankfurt am Main, Bezirk 1, Blatt 7365 ("Immobilie") ist, - die Beteiligung als Gesellschafterin an der G & P BV Aer GmbH ("BV GmbH"), die die Eigentümerin bestimmter Wirtschaftsgüter, die sich auf der Immobilie oder angrenzendem Grundbesitz befinden, (sogenannte "Betriebsvorrichtungen") ist, sowie - die Beteiligung als Gesellschafterin an der G & P Quartiersmanagement FOUR GmbH, Siesmayerstraße 21, 60323 Frankfurt am Main ("QM GmbH") sowie der Abschluss eines sogenannten Quartiersmanagementvertrags mit der QM GmbH sowie den anderen Eigentümern der Grundstücke im sogenannten FOUR Areal in Frankfurt am Main (bzw. diesen Eigentümern nahestehenden Gesellschaften). Die Gesellschaft darf alle Geschäfte und Handlungen vornehmen, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen bestimmt sind, wenn hierdurch die Qualifikation der PropCo als Immobilien-Gesellschaft im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 14 Buchst. c) Anlageverordnung ("AnlV") i.V.m. § 235 Abs. 1 KAGB und die weiteren aufsichtsrechtlichen Vorgaben, nach denen die PropCo gemäß ihrem Gesellschaftsvertrag handeln muss, nicht berührt werden und auch die Qualifikation der Gesellschaft nach § 2.4 nicht berührt wird. Auf § 4.9 wird ausdrücklich hingewiesen. Die Erbringung erlaubnispflichtiger Tätigkeiten - insbesondere nach dem KWG und KAGB - ist ausgeschlossen. Das unmittelbare Halten von Immobilien, die Beteiligung an anderen Gesellschaften als der PropCo, der BV GmbH und der QM GmbH und die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an anderen Gesellschaften als der PropCo ist nicht zulässig. Auch sonstige Tätigkeiten sind - mit Ausnahme der Verwaltung des eigenen Vermögens - ausgeschlossen. Insbesondere sind der Gesellschaft das Gewähren von Darlehen, das Gewähren von Bürgschaften und sonstigen Sicherheiten und die Übernahme von Garantien für Dritte nicht gestattet, es sei denn, es handelt sich um Sicherheiten, die im Zuge einer von der PropCo und/oder der Gesellschaft aufgenommenen Fremdfinanzierung zur Absicherung des Darlehensgebers gestellt werden. Die Gesellschaft ist eine Immobilien-Gesellschaft bzw. ein Bewirtschaftungsgegenstand im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 14 Buchst. c) Anlageverordnung i.V.m. §§ 235 Abs. 1, 231 Abs. 3 KAGB sowie des Emissionsdokuments des BVK Fonds. Die Gesellschaft muss im Einklang mit den Vorgaben des Emissionsdokuments des BVK Fonds handeln. |