| Gegenstand | (1) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, die Pflege von Kranken und alten Menschen und die Hilfe für Bedürftige i. S. d. § 53 AO, die Förderung der Wohlfahrtspflege, die Förderung der Religion sowie die Hilfe für Bedürftige nach christlichen Grundsätzen und in Verbindung damit die christliche Seelsorge, die Förderung der Wissenschaft und Forschung, die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe. (2) Diese Satzungszwecke werden auch verwirklicht durch planmäßiges Zusammenwirken mit der AGAPLESION gemeinnützige AG oder deren steuerbegünstigtem Rechtsnachfolger und/oder mit der AGAPLESION gemeinnützige AG oder deren steuerbegünstigtem Rechtsnachfolger unmittelbar und mittelbar verbundenen Körperschaften, die ebenfalls die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 der Abgabenordnung erfüllen, indem an diese für deren steuerbegünstigte Zwecke betriebsnotwendige Dienstleistungen erbracht, Waren beschafft und/oder Gegenstände zur Nutzung überlassen werden. Die Gesellschaft kann von den vorstehend genannten Unternehmen im Rahmen des planmäßigen Zusammenwirkens auch für die Gesellschaft betriebsnotwendige Dienstleistungen (insb. Einkaufs-, Catering und Reinigungsleistungen sowie Verwaltungs- und Managementleistungen) empfangen und Waren beziehen oder überlassene Gegenstände nutzen. Die Gesellschaft verwirklicht ihre Zwecke auch, indem sie anderen steuerbegünstigten Körperschaften insbesondere zur Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, der Förderung der Jugend- und Altenhilfe, der Förderung der Wohlfahrtspflege, der Förderung der Religion, der Förderung der Wissenschaft und Forschung sowie der Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe Mittel nach Maßgabe des § 58 Nr. 1 Abgabenordnung beschafft und weiterleitet. Dieser Zweck wird auch durch die Sammlung von Spenden verwirklicht. Des Weiteren darf die Gesellschaft zinsgünstige und zinslose Darlehen innerhalb des Konzerns der AGAPLESION gemeinnützige AG vergeben. (3) Gegenstand der Gesellschaft ist die Erbringung von sonstigen Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch V (SGB V), insbesondere aus dem Bereich Homecare und damit verbundene Begleitungs-, Beratungs-, Versorgungs-, Vermittlungs-, Schulungs- und Pflegeleistungen für Patient:innen im häuslichen Umfeld oder in sonstigen Einrichtungen der Gesundheitspflege, Jugend- und Altenhilfe oder sonstigen Einrichtungen. Ferner fördert die Gesellschaft die Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe (gem. § 52 Abs. 2 Ziffer 7 AO) durch die Aus-, Fort- und Weiterbildung insbesondere in medizinischen und pflegerischen Berufen. Ferner fördert die Gesellschaft die medizinische und pflegerische Grundlagenforschung und klinisch angewandte Forschung, die der Allgemeinheit zugutekommt, insbesondere auf dem Gebiet der Geriatrie durch Durchführung eigener und Mitwirkung an steuerbegünstigten wissenschaftlichen Projekten. Im Rahmen ihrer Aufgaben beschafft die Gesellschaft Mittel zu deren Verwendung. |