Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. (064)
der Erwerb, das Halten und Verwalten von Beteilgungen an anderen Gesellschaften und das Ausüben einer Holdingfunktion sowie die Vergabe von Darlehen an Gesellschafter und an verundene Unternehmen, sowie die Verwaltung eigenen Vermögens.