Handelsregister B des Amtsgerichts Frankfurt am Main
Ausdruck
Nummer der Firma:
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HRB 134103
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
HAJRO'S Bauträger GmbH
b)
Frankfurt am Main
Geändert, nun:
Geschäftsanschrift:
Praunheimer Landstraße 32, 60488
Frankfurt am Main
c)
Der An- und Verkauf, die schlüsselfertige
Errichtung und Vermarktung von
Immobilien sowie die Übernahme von
Bauleitung und Bauträgertätigkeit nach § 34
c Gewerbeordnung, insbesondere die
Errichtung eines Seniorenzentrums in
Leidersbach.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Dervisholli, Gent, Hanau, *XX.XX.1994
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Schwetlick, Udo Manfred Wolfgang, Offenburg,
*XX.XX.1951
Nicht mehr
Geschäftsführerin:
Schwetlick-Dehnz, Britt, Offenburg, *XX.XX.1966
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 29.03.2019
Die Gesellschafterversammlung vom 17.01.2024 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (1) (Firma, bisher:
Schwetlick Projekt Leidersbach GmbH) und § 1 (2) (Sitz) die
Sitzverlegung von Offenburg (bisher Amtsgericht Freiburg i.
Br. HRB 720134) nach Frankfurt am Main beschlossen.
a)
07.03.2024
Hewlett
b)
Fall 1
Abruf vom 14.03.2024