Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (066)
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung a.) der Jugendhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 4 AO); b) der Erziehung (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO); c) des Sports (§ 52 Abs. 2 Nr. 21 AO). Der Satzungszweck wird insbesondere durch folgende Aufgaben verwirklicht, die die Gesellschaft sich auferlegt hat: a.) Betrieb einer Kindereinrichtung für Kinder im Alter von 3 - 13 Jahren; b.) Betrieb einer Nachmittagsbetreuung ("Hort") für Kinder bis zum Alter von 12 Jahren; c.) Errichtung einer Jugendhilfeeinrichtung für verhaltensauffällige Kinder und Jugendliche im Alter von 8 bis 17 Jahren; d) Organisation, Planung und Durchführung von sportlichen Veranstaltungen zur Förderung der körperlichen Bildung und der sozialen Integration von Kindern und Jugendlichen. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschaft dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder Auflösen der Gesllschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.