| Gegenstand | Gründung, Erwerb, Veräußerung, das Halten und Verwalten von Beteiligungen an Unternehmen gleichen oder ähnlichen Gegenstandes gem. Ziff. 2.2 in beliebiger Rechtsform, deren Zusammenfassung unter einheitlicher Leitung, die Übernahme von zentralen Verwaltungs- und Kontrollaufgaben sowie die Beratung und Verrichtung von Dienstleistungen für Unternehmen sowie der Erwerb, die Veräußerung, Nutzung und Verwaltung von Schutzrechten aller Art sowie Finanzgeschäfte, soweit es hierfür keiner gesonderten behördlichen oder gesetzlichen Erlaubnis (insbesondere nach dem Kreditwesengesetz) bedarf. Ferner Erwerb, Planung, Bau, Ausbau und Betrieb von Rechenzentren und Rechenzentrumsgebäuden, Bereitstellung von elektrischer Energie, Kühlleistung, Sicherheit und weiterer Leistungen sowie Erwerb und Erschließung von Grundstücken zu diesem Zweck. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen übernehmen, sich an ihnen beteiligen und ihre Geschäfte führen, auch als persönlich haftende Gesellschafterin. Sie ist zur Errichtung von Zweigniederlassungen befugt. |