Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Die Gesellschafter können einen oder mehrere Geschäftsführer durch einstimmigen Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Das treuhänderische Halten und Verwalten von Kommanditbeteiligungen sowie die Anlegerbetreuung bei Kapitalanlagen, insbesondere bei geschlossenen Investmentkommanditgesellschaften nach dem Kapitalanlagegesetzbuch.