| Gegenstand | die Verwaltung der gehaltenen Vermögenswerte, Wertgegenstände und liquiden Mittel. Hierzu gehören der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an anderen Gesellschaften und die Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von chemischen, pharmazeutischen oder sonstigen Produkten im In- und Ausland sowie damit zusammenhängende Geschäfte. Die Gesellschaft betreibt keine Geschäfte, die nach dem KWG oder dem Kapitalanlagengesetz genehmigungspflichtig sind. Die Gesellschaft kann weiterhin Beteiligungen an Wertpapieren, Verbindlichkeiten, Schuldforderungen, Scheinen, Lizenzen, Namensrechten und anderen Werten aller Art erwerben und die Verwaltung und Verwertung ihres Wertpapierbestandes vornehmen. Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, die geeignet sind, den Gegenstand des Unternehmens zu fördern. Dementsprechend ist die Gesellschaft insbesondere berechtigt, Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Unternehmensgegenstand zu erwerben, sich an Unternehmen im In- und Ausland zu beteiligen, Zweigniederlassungen, selbstständige und unselbstständige, einzurichten sowie Vereinbarungen soweit rechtlich zulässig über eine Zusammenarbeit mit Dritten zu tätigen. Die Gesellschaft kann, vorbehaltlich der in diesem Gesellschaftsvertrag oder in anderen Dokumenten enthaltenen Beschränkungen, in jeder Form Kredite aufnehmen, und kann Garantien und Sicherheiten zur Besicherung ihrer Verpflichtungen oder der Verpflichtungen ihrer Tochtergesellschaften begeben. Es bedarf zur Aufnahme von Tätigkeiten, die einer behördlichen Genehmigung bedürfen, oder Krediten oder der Stellung von Garantien und Sicherheiten zugunsten von Unternehmen außerhalb der Beteiligungen der ICI Holding SE, welche aber unter der Kontrolle derselben wirtschaftlich Berechtigten wie die Gesellschaft stehen, neben einer regulatorischen Prüfung eines Gesellschafterbeschlusses. Die Gesellschaft ist auch berechtigt, Beherrschungs-, Gewinnabführungs- und Betriebsführungsverträge abzuschließen. Die Gesellschaft ist so zu führen, dass die geltenden Gesetze beachtet werden. |