Der Verwaltungsrat (consejo de Administración) besteht aus mindestens fünf und aus höchstens fünfzehn Verwaltungsratsmitgliedern. Der Verwaltungsrat vertritt gemeinsam.
Erbringung von Bankgeschäften und Wertpapierdienstleistungen im Rahmen des europäischen Passes unter der Richtlinie 2013/16/EU in ihrer jeweils geltenden Fassung