Ist nur ein Verwaltungsratsmitglied bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Verwaltungsratsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Verwaltungsratsmitglieder gemeinsam vertreten.
Gegenstand
Anteilnahme, unter gleich welcher Form auch immer, an allen belgischen oder ausländischen Gesellschaften, der Erwerb durch Ankauf, Zeichnung oder auf jede andere Weise, sowie die Veräußerung durch Verkauf, Tausch oder jede andere Art, von Aktien, Obligationen, Anteilen, und mobiliarischen Wertgegenständen gleich welcher Art; die Verwaltung und die Auswertung des ihr gehörenden Portefeuilles.