| Gegenstand | (1) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung durch Koordination der zentralen Aktivitäten der von der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main und der Technischen Universität Darmstadt gegründeten strategischen Allianz. (2) Die Gesellschaft erfüllt ihren Zweck insbesondere durch folgende Maßnahmen, die den Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft bilden: a. die Entwicklung und Durchführung von Austausch- und Vernetzungsformaten zwischen Wissenschaftler*innen aller Universitäten und durch die Koordination der Initiativfonds zur Förderung gemeinsamer Projekte, b. die Koordination der Entwicklung interdisziplinärer Studiengänge, c. die Unterstützung des Direktoriums der RMU in der strategischen und organisatorischen Leitung und Entwicklung der RMU als regional sowie weltweit relevantes Forschungszentrum, d. Monitoring, Qualitätssicherung und Steuerung der zentralen strategischen Entwicklungsprojekte und Kooperationsformate der RMU, in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Präsidiumsmitgliedern und Einheiten der vorgenannten Universitäten sowie e. die Außendarstellung der RMU, insbesondere die strategische Kommunikation und Vernetzung der RMU mit Partnern und in der Öffentlichkeit, sowie die strategische Kommunikation und Vernetzung innerhalb der RMU-Allianz. (3) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter erhalten keine Zuwendung aus Mitteln der Gesellschaft. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei der Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Gesellschaftszweck fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen der Gesellschaft, soweit es die eingezahlten Kapitalanteile der Gesellschafter und den gemeinen Wert der von den Gesellschaftern geleisteten Sacheinlagen übersteigt, an die Johannes Gutenberg-Universität Mainz, die Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main und die Technische Universität Darmstadt entsprechend dem Verhältnis des eingebrachten Stammkapitals, die es ausschließlich und unmittelbar für die Förderung von Wissenschaft und Forschung zu verwenden haben. |