Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (066)
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
die Beteiligung an Personen- und Kapitalgesellschaften, insbesondere in der Funktion als persönlich haftende Gesellschafterin, die ihrerseits die Verwaltung eigenen Vermögens zum Gegenstand haben. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte zu tätigen und alle Maßnahmen zu ergreifen, die mit dem Gegenstand des Unternehmens zusammenhängen oder ihn zu fördern oder zu erreichen geeignet erscheinen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland andere Unternehmen gründen oder Beteiligungen an solchen erwerben sowie Zweigniederlassungen errichten. Ausgenommen sind die Tätigkeiten oder Geschäfte, die einer Erlaubnis, insbesondere nach § 34f Gewerbeordnung, nach § 32 des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG), nach § 15 des Gesetzes zur Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten (VVpIG) oder nach § 20 des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) bedürfen.