| Gegenstand | 1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO). 2. Die Gesellschaft tritt aufgrund ihres Selbstverständnisses ein für die Achtung und den Schutz des Lebens und die Wahrung der damit verbundenen Menschenwürde i.S.d. Art. 1 GG. 3. Zweck der Gesellschaft ist im In- und Ausland die Förderung a) der Jugendhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 4 AO); b) der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO); c) der Hilfe für Flüchtlinge, Kriegs- and Katastrophenopfer (§ 52 Abs. 2 Nr. 10 AO); d) sowie die selbstlose Unterstützung von Personen, die die Voraussetzungen des § 53 AO erfüllen (Mildtätigkeit). 4. Die Gesellschaftszwecke werden verwirklicht insbesondere durch a) Angebot, Vermittlung und Bereitstellung von Wohnmöglichkeiten für Studenten, Geflüchtete, Kriegsgeschädigte und andere Personen, soweit sie bedürftig i.S.d. § 53 AO sind, auch durch den Bau und die Unterhaltung von Wohnheimen; b) geeignete Angebote für Kinder und Jugendliche; c) die Bereitstellung von Lernmaterialien (auch technologischen) sowie Förder- und Fortbildungskursen für Studenten, insbesondere auch online basierten Lernmöglichkeiten; d) die Entwicklung und Durchführung von geeigneten Bildungsprogrammen, sowie die Weitergabe dieser an Dritte und die Vergabe von Stipendien auf Grundlage einer von der Gesellschafterversammlung hierzu erlassenen geeigneten Stipendiatsordnung; e) Onboarding-, Beratungs- und Mentoring-Aktivitäten für geflüchtete Hochschulstudenten; fl Hilfe für Kriegs- und Katastrophenopfer sowie Flüchtlinge und Menschen in anderen Notlagen, insbesondere in der Ukraine, durch aa) Bereitstellung von medizinischen Hilfsgütern wie Medikamenten und medizinischem Material und Gerätschaften für Gesundheitseinrichtungen und Krankentransporten; bb) Bereitstellung von kritischer Infrastruktur (Bsp. Strom, Wasser, Lebensmittel, Wärme) insbesondere für Gesundheitseinrichtungen in Krisengebieten fur die medizinische Notfallversorgung; cc) Wiederherstellung und/oder Bau von Bildungseinrichtungen (Kindergärten, Schulen, Universitäten, usw.). g) Veranstaltungen in unterschiedlichsten Formaten (Seminare bis Großveranstaltungen); h) Informationsarbeit durch die Erstellung und Publikation von Medien (in analoger and digitaler Form) und Pressemitteilungen; i) das Sammeln von Hilfsgütern aller Art und deren selbstlose Verteilung an im In- and Ausland lebende bedürftige Personen im Sinne des § 53 AO. 5. Zweck der Gesellschaft ist auch die Mittelbeschaffung zur Förderung der oben genannten satzungsgemäße Zwecke und zwar im Inland durch steuerbe- günstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts und weltweit durch ausländischen Körperschaften, die ihre Mittel für dem Grund und der Art nach steuerbegünstigte Zwecke verwenden. Insoweit handelt die Gesellschaft auch als Mit- telbeschaffungskörperschaft im Sinne des § 58 Nr. 1 AO. 6. Zweck der Gesellschaft ist nach § 57 Abs. 4 AO zur unmittelbaren Verfolgung der eigenen steuerbegünstigten Zwecke auch das Halten und Verwalten von Anteilen an steuerbegünstigten Kapitalgesellschaften im Rahmen einer Holdingstruktur. 7. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten, andere Unternehmen gründen, sich an anderen Unternehmen beteiligen, Unternehmensverträge mit anderen Unternehmen abschließen und die Trägerschaft von Zweckbetrieben im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung übernehmen. |