| Gegenstand | Die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, die Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens sowie der Erziehung, auch zu den Prinzipien der Demokratie und Rechtstaatlichkeit in Deutschland. Weiterhin ist der Zweck der Gesellschaft die teilstationäre bzw. stationäre Unterstützung der kommunalen Aufgaben nach §§ 32, 34, 41, 42 und 42a SGB VIII. Der Satzungszweck wird verwirklicht, insbesondere durch: a) Planung und Durchführung von Maßnahmen der Hilfe zur Erziehung gemäß § 27 SGV VIII; b) Durchführung von sozialpädagogischen Angeboten in Schulen und die Erbringung von Leistungen der Schulassistenz; c) Planung und Durchführung von Bildungs- und Ausbildungsmaßnahmen sowie pädagogische und wissenschaftliche Veranstaltungen; d) Errichtung von Kursen. Seminaren, Workshops, Ausstellungen und Kulturzentren sowie Unterhaltung geeigneter Einrichtungen; e) Zusammenarbeit mit Schulen und Schulträgern; f) Kooperation, Vernetzung und Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen des Gesellschaftszwecks; g) Durchführung aller sonstigen Geschäfte und Maßnahmen, die geeignet sind, die in Abs. 1 benannten Zwecke zu fördern; h) Alles, welches dem Zweck, so wie unterstützende Maßnahmen, dienlich ist und hilft. |