Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (066)
Betrieb eines oder mehrerer medizinischer Versorgungszentren im Sinne des § 95 SGB V, insbesondere im Rahmen der vertragsärztlichen und privatärztlichen Versorgung sowie der sonstigen ärztlichen Tätigkeiten und medizinischen Leistungserbringung im ambulanten Bereich. Die Medizinischen Versorgungszentren sind ärztlich geleitete Einrichtungen zur Erbringung medizinischer Leistungen.