Handelsregister B des Amtsgerichts Frankfurt am Main
Ausdruck
Nummer der Firma:
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HRB 126105
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
AJ Gp Brand- und Arbeitsschutz GmbH
b)
Frankfurt am Main
Geschäftsanschrift:
Carl-Benz-Str. 21, 60386 Frankfurt am Main
c)
Vertrieb und Wartung von Produkten und
die Erbringung von Serviceleistungen im
Bereich des Brandschutzes, der
Arbeitssicherheit, des Arbeits- umd
Gesundheitsschutzes sowie aller sonstigen
Bereiche der betrieblichen Sicherheit
jeweils einschließlich sämtlicher damit in
Zusammenhang stehender Ausbildungen
und Tätigkeiten
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Köster, Jan, Oestrich-Winkel, *XX.XX.1971
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Geschäftsführer:
Rudigier, Oliver, Nidda, *XX.XX.1970
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 21.05.2021
a)
26.01.2022
Hornburg
b)
Fall 1
2
b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Rudigier, Oliver, Nidda, *XX.XX.1970
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Köster, Jan, Oestrich-Winkel, *XX.XX.1971
a)
13.07.2023
Hornburg
b)
Fall 2
3
b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main (810 IN
1377/23 A) vom 31.01.2024 ist über das Vermögen der
Gesellschaft die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet
und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam
sind.
a)
05.02.2024
Dittberner
b)
Fall 3
Abruf vom 13.03.2024