Handelsregister B des Amtsgerichts Frankfurt am Main
Ausdruck
Nummer der Firma:
Seite 1 von 1
HRB 123501
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Cineblock Verkehrssicherung Hessen
GmbH
b)
Frankfurt am Main
Geschäftsanschrift:
Hanauer Landstraße 340, 60314 Frankfurt
am Main
c)
die Verkehrssicherung, das Einrichten von
mobilen Halteverbotszonen, das Einrichten
sonstiger Verkehrstechnik zur Sicherung
von Baustellen, Drehorten, Events und
Veranstaltungen, der Verleih von
Verkehrstechnik sowie die Erbringung von
Dienstleistungen im Bereich der
Verkehrssicherung.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Mangner, Tino, Leverkusen, *XX.XX.1990
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 14.05.2021
a)
28.06.2021
Schollmeyer
b)
Fall 1
2
b)
Geändert, nun:
Geschäftsanschrift:
Hanauer Landstraße 521, 60386 Frankfurt
am Main
b)
Wohnort geändert, nun:
Geschäftsführer:
Mangner, Tino, Offenbach am Main, *XX.XX.1990
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
09.03.2023
Dittberner
b)
Fall 2
Abruf vom 14.03.2024