Der Alleingeschäftsführer ist rechtlicher Vertreter der Gesellschaft.
Gegenstand
a) Erwerb von Beteiligungen, b) Erwerb von Anteilen an Gesellschaften, Unternehmen oder Körperschaften, c) Verwaltung dieser erworbenen Anteile, d) Erwerb von Immobilien und Wertpapieren, aber nur, wenn sie der Erreichung des Gesellschaftszwecks dienen