Der Vorstand (conseil d'administration) besteht aus wenigstens sechs Mitgliedern. Die Gesellschaft wird durch zwei Mitglieder des Vorstands, die auch dem Direktionsausschuss (comite de direction) angehören, gesetzlich vertreten.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Bankgeschäfte auf eigene Rechnung oder für Rechnung Dritter, einschließlich des Einlagegeschäfts und des Depotgeschäfts, Kreditgeschäfte aller Art, Zahlungsdienstleistungen, Wertpapiergeschäfte, Devisengeschäfte sowie alle Geschäfte, die sich auf den Gegenstand der Zweigniederlassng zu fördern geeignet sind