| Gegenstand | Die gesetzlich und berufsrechtlich zulässige Ausführung aller Aufträge und Arbeiten, die zum Wirkungskreis einer Steuerberatungsgesellschaft und einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gehören. Insbesondere erstreckt sich die Tätigkeit der Gesellschaft auf folgende Gebiete: Durchführung von Pflichtprüfungen aller Art, wie sie in den verschiedenen Gesetzen vorgeschrieben sind; Übernahme von Sonderprüfungen bei Verschmelzungen, Umwandlungen von Unternehmen, Treuhandgeschäften und Sicherungsübereignungen, Ordnungsprüfungen der Geschäftsführung, Depotprüfungen; freiwillige Abschlußprüfungen bei Unternehmen aller Rechtsformen und anderen Auftraggebern, Kreditprüfungen, Unterschlagungsprüfungen, Insolvenzprüfungen usw.; Bearbeitung von Rechtssachen in dem berufsrechtlich zulässigen Umfang; Übernahme der Durchführung betriebswirtschaftlicher Aufträge aller Art; Beratung in allen Besteuerungsfragen einschließlich des internationalen Steuerrechts durch Übernahme der gesamten laufenden Steuerberatung, Beratung in allen steuerlichen Einzelfragen, Führung von steuerlichen Rechtsmitteln in allen Instanzen, Beratung in Steuerstrafverfahren; Erstattung von Gutachten auf den Berufsgebieten; Unternehmensberatung einschließlich Wirtschafts-, Organisations- und Finanzberatung; Beratung bei Errichtung, Umwandlung, Sanierung, Liquidation von Unternehmen aller Art; treuhänderische Verwaltung fremder Vermögen; Übernahme von Organisationsaufgaben aller Art auf dem Gebiet des Rechnungswesens und der Verwaltung, Mitarbeit bei Einrichtung von Statistik und Planung; Versicherungs- und Wirtschaftsmathematik. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen. |