| Gegenstand | der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie die sonstige Verwaltung eigenen Vermögens, wie z.B. Ankauf, Verkauf, Vermietung und Verwaltung von Immobilien und Grundstücken und das Handeln mit und Halten von Wertpapieren, Fonds und anderen Anlagengütern, ferner die entgeltliche Erbringung von Beratungsdienstleistungen. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten, wie z.B. nach dem KWG oder dem InvG, werden nicht ausgeübt. Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen berechtigt, die geeignet sind, dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen. Sie darf andere Unternehmen ganz oder teilweise übernehmen, pachten oder deren Betrieb führen, Organschaftsverhältnisse als Ober- oder Untergesellschaft eingehen und Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten. |