Handelsregister B des Amtsgerichts Frankfurt am Main
Ausdruck
Nummer der Firma:
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HRB 118336
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
FBS Fahrzeugnachrüstung GmbH
b)
Frankfurt am Main
Geschäftsanschrift:
Rüsselsheiner Straße 22, 60326 Frankfurt
am Main
c)
Die Reparatur von Fahrzeugen und die
Nachrüstung von Zubehör für Fahrzeuge
aller Art, sowie sämtliche mit der
Unterhaltung von Fahrzeugen
zusammenhängenden technischen
Vorgängen.
50.000,00
DEM
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten. Jeder Geschäftsführer ist
befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im
eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
b)
Geschäftsführer:
Wohlrab, Frank Gerhard, Frankfurt am Main,
*XX.XX.1965
einzelvertretungsberechtigt.
Einzelprokura:
Nabolotnyj-Wohlrab, Irina, Frankfurt am Main,
*XX.XX.1967
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 19.11.1992, mehrfach geändert.
Die Gesellschafterversammlung vom 18.02.2020 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Sitz) und mit ihr
die Sitzverlegung von Kelkheim (Taunus) (bisher Amtsgericht
Königstein im Taunus, HRB 3777) nach Frankfurt am Main
und die Streichung des § 22 (Erster Geschäftsführer)
beschlossen.
a)
26.02.2020
Weber
b)
Fall 1
Tag der ersten
Eintragung:
12.05.1993
2
b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main (810 IN
648/22 F) vom 01.08.2022 ist über das Vermögen der
Gesellschaft die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet
und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam
sind.
a)
05.08.2022
Krämer
b)
Fall 2
3
b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main (Az.
810 IN 648/22 F) vom 01.10.2022 ist über das Vermögen der
Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Von Amts wegen eingetragen.
a)
11.10.2022
Weber
b)
Fall 3
Abruf vom 14.03.2024