Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
die Darlehensvergabe an Schwestergesellschaften. Tätigkeiten, die nach der Gewerbeordnung, dem Kreditwesengesetz, dem Rechtsberatungsgesetz oder nach den versicherungsrechtlichen Vorschriften einer Erlaubnis bedürfen, sind ausgeschlossen.