Handelsregister B des Amtsgerichts Frankfurt am Main
Ausdruck
Nummer der Firma:
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HRB 116175
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
SPT Reiseservice GmbH
b)
Frankfurt am Main
Geschäftsanschrift:
Glockengasse 3, 60437 Frankfurt am Main
c)
Veranstaltung und Vermittlung von Reisen,
Beförderungsdienstleistungen (Bus, Flug
und Transfer) sowie
Beherbergungsleistungen (Vermittlung von
Hotelübernachtungen)
50.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Behle, Jonas Benedikt, Frankfurt am Main,
*XX.XX.1983
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Geschäftsführer:
Bauer, Timo, Waldenburg, *XX.XX.1991
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 20.12.2018 mit Änderung vom
28.05.2019
a)
25.07.2019
Weber
b)
Fall 1
2
b)
Geändert, nun:
Geschäftsanschrift:
Siercker Straße 4, 74638 Waldenburg
b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Behle, Jonas Benedikt, Frankfurt am Main,
*XX.XX.1983
a)
06.02.2020
Krämer
b)
Fall 2
3
b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Heilbronn (20 IN 1122/24)
vom 21.02.2025 ist über das Vermögen der Gesellschaft die
vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt,
dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des
vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
a)
21.03.2025
Pussehl
b)
Fall 4
Abruf vom 28.09.2025