Handelsregister B des Amtsgerichts Frankfurt am Main
Ausdruck
Nummer der Firma:
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HRB 112594
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
EFS Dienstleistungs GmbH
b)
Frankfurt am Main
Geschäftsanschrift:
Mainzer Landstraße 225-227, 60326
Frankfurt am Main
c)
Gegenstand des Unternehmens ist die
Durchführung von
Gebäudereinigungsarbeiten sowie
Ausführung von Abbrucharbeiten und die
Beseitigung von Bauwerken,
Dienstleistungen in der Logistikbranche,
Hoch- und Tiefbau, Straßenbau sowie
Pflasterbau, Sanierungsarbeiten und
Gerüstarbeiten.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Uslu, Erkan, Holzhausen, *XX.XX.1979
Bestellt als
Geschäftsführer:
Segers, Brandon Michael David, Mühlheim am
Main, *XX.XX.1993
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 05.10.2016, mehrfach geändert.
Die Gesellschafterversammlung vom 22.06.2018 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Sitz) und mit ihr
die Sitzverlegung von Holzhausen (bisher Amtsgericht
Koblenz HRB 26210) nach Frankfurt am Main beschlossen.
a)
30.07.2018
Weber
b)
Fall 1
Tag der ersten
Eintragung: 25.11.2016
2
b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main (810 IN
24/19 E) vom 16.09.2019 ist über das Vermögen der
Gesellschaft die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet
und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam
sind.
a)
25.09.2019
Hewlett
b)
Fall 3
3
b)
Durch die rechtskräftigen Beschlüsse des Amtsgerichts
Frankfurt am Main (Az. 810 IN 24/19 E und 810 IN 1244/19 E)
vom 08.01.2020 ist die Eröffnung des Insolvenzverfahrens
über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse
abgelehnt.
Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Von Amts wegen eingetragen.
a)
24.02.2020
Hewlett
b)
Fall 4
Abruf vom 12.03.2024