Handelsregister B des Amtsgerichts Frankfurt am Main
Ausdruck
Nummer der Firma:
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HRB 111994
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Poke Frankfurt GmbH
b)
Frankfurt am Main
Geschäftsanschrift:
Battonnstraße 10, 60311 Frankfurt am Main
c)
Betrieb von Gaststätten und Restaurants
insbesondere in Frankfurt am Main inkl.
Lieferservice sowie die Organisation von
Catering und Veranstaltungen.
30.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführerin:
Buck, Nicole, Frankfurt am Main, *XX.XX.1982
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Geschäftsführer:
Langenhan, Sven, Offenbach am Main,
*XX.XX.1981
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Geschäftsführer:
Friedrichs, Thomas, Frankfurt am Main,
*XX.XX.1981
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 15.05.2018
a)
06.06.2018
Dittberner
b)
Fall 1
2
b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Langenhan, Sven, Offenbach am Main,
*XX.XX.1981
a)
02.07.2019
Dittberner
b)
Fall 2
Abruf vom 12.03.2024