Handelsregister B des Amtsgerichts Frankfurt am Main
Ausdruck
Nummer der Firma:
Seite 1 von 1
HRB 111865
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
PRIMAR consulting UG
(haftungsbeschränkt)
b)
Frankfurt am Main
Geändert, nun:
Geschäftsanschrift:
Bolongarostraße 182, 65929 Frankfurt am
Main
c)
Verwaltung eigenen Vermögens,
Consultingdienstleistungen im
Marketingbereich,
Reinigungsdienstleistungen, Gastro-
Service, Bauhilfe, Baureinigung.
1,00 EUR
a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun:
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Coir, Bernd Jakob Josef, Stolberg, *XX.XX.1953
Bestellt als
Geschäftsführer:
Traios, Georgios, Frankfurt am Main,
*XX.XX.1967
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 01.12.2015
Die Gesellschafterversammlung vom 23.03.2018 hat die
Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die
Änderung in § 1 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Brakel
(bisher Amtsgericht Paderborn HRB 12222) nach Frankfurt
am Main , § 2 (Gegenstand des Unternehmens) sowie 5
(Geschäftsführung und Vertretung) beschlossen.
a)
22.05.2018
Dittberner
b)
Fall 1
Tag der ersten
Eintragung:
16.12.2015
2
b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main (810 IN
986/19 P) vom 26.09.2019 ist über das Vermögen der
Gesellschaft die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet
und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam
sind.
a)
02.10.2019
Wittmann
b)
Fall 2
3
b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main (Az.
810 IN 986/19 P) vom 01.11.2019 ist über das Vermögen der
Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Von Amts wegen eingetragen.
a)
13.11.2019
Dittberner
b)
Fall 3
Abruf vom 12.03.2024