| Gegenstand | Im In- und Ausland (a) der Erwerb, die Errichtung, die Vermittlung, die Verwaltung und der Verkauf von bebauten und unbebauten Grundstücken, Wohnungen, Erbbaurechten, gewerblichen Gebäuden und entsprechende Projektentwicklungen als Bauherr (unmittelbare Immobilien-Investments), mit Ausnahme solcher Geschäfte, die besondere Erlaubnisse nach der Gewerbeordnung oder sonstiger gesetzlichen Bestimmungen bedürfen oder nach besonderen gesetzlichen Erfordernissen genehmigungsbedürftig sind, (b) die Vermietung beweglicher und unbeweglicher Gegenstände, (c) der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von eigenen Unternehmensbeteiligungen, insbesondere Beteiligungen an Immobiliengesellschaften, von verbreiften oder durch Immobilien besicherten Forderungen, sowie von sonstigen Geld- und Kapitalanlagen, in jeder gesetzlich zulässigen Form (mittelbare Immobilien-Investments). (d) die Beratung von Unternehmen, mit Ausnahme von Steuer- und Rechtsberatung sowie sonstigen genehmigungspflichtigen Beratungsgegenständen |