Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird deren Vertretungsbefugnis im Bestellungsbeschluss geregelt.
Code: vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen (025)
Gegenstand
a) Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik, insbesondere die Entwicklung von EDV-Programmen; b) die Beratung anderer Unternehmen, insbesondere im Bereich der EDV; c) der Handel mit Waren aller Art, insbesondere mit Hard- und Software; d) der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an anderen Gesellschaften sowie von Unternehmen im In- und Ausland sowie die Verwaltung eigenen Vermögens, jeweils ausgenommen jene Geschäfte, die einer Konzessionspflicht nach dem Bankwesengesetz oder dem Wertpapieraufsichtsgesetz unterliegen; e) die Übernahme der Geschäftsführung und Vertretung bei anderen Gesellschaft; f) jeweils samt den damit zusammenhängenden Dienstleistungen.