Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (066)
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis als alleinige Geschäftsführerin im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Gegenstand
Verwaltung eigenen Vermögens, die Gründung, der Erwerb und die Verwaltung von Unternehmensbeteiligungen, die Übernahme der Geschäftsführung von Unternehmen aller Art einschließlich der Übernahme der unbeschränkten Haftung als persönlich haftende Gesellschafterin sowie die Erbringung von allgemeinen Beratungs-, Management- und Verwaltungsdienstleistungen vergleichbar einer Unternehmensberatung oder Verwaltungs-gesellschaft.