| Gegenstand | (i) der Betrieb von Bankgeschäften in der Form des Einlagengeschäfts, Kreditgeschäfts, Diskontgeschäfts, Finanzkommissionsgeschäfts, Garantiegeschäfts, des Scheckeinzugsgeschäfts, Wechseleinzugsgeschäft und Reisescheckgeschäfts sowie des Emissionsgeschäfts, (ii) das Erbringen von Finanzdienstleistungen in der Form der Anlagevermittlung, Anlageberatung, des Platzierungsgeschäfts, der Abschlussvermittlung, des Eigenhandels, Factorings sowie des Finanzierungsleasings, (iii) der Betrieb des Eigengeschäfts im Sinne von § 32 Abs. 1a KWG, (iv) das Erbringen von Zahlungsdiensten und (v) das Erbringen sonstiger, erlaubnisfreier Dienstleistungen sowie das Verwalten eigenen Vermögens, insbesondere auch die Beteiligung an Gesellschaften in Europa und anderem in Europa belegenen Vermögen. Die Gesellschaft kann diesen Unternehmensgegenstand selbst oder durch Tochter- und Beteiligungsunternehmen verwirklichen, soweit dieser jeweils im Rahmen ihrer eigenen Erlaubnistatbestände liegt. |