Handelsregister B des Amtsgerichts Frankfurt am Main
Ausdruck
Nummer der Firma:
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HRB 106757
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
blomiki UG (haftungsbeschränkt)
b)
Frankfurt am Main
Geschäftsanschrift:
Bolongarostraße 130, 65929 Frankfurt am
Main
c)
IT-Service (Beratung, Konzeption,
Implementierung, Wartung), Verkauf
zugehöriger Produkte sowie sämtliche
hiermit in Verbindung stehenden
Tätigkeiten.
5.000,00 EUR a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Erbe, Andreas, Frankfurt am Main, *XX.XX.1976
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 12.10.2016
a)
31.10.2016
Wittmann
b)
Fall 1
2
a)
blomiki GmbH
25.000,00
EUR
a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun:
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 11.05.2018 mit Nachtrag
vom 01.03.2019 hat die Neufassung des
Gesellschaftsvertrages, insbesondere in den §§ 1 (Firma) und
4 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals
um 20.000,00 EUR, sowie § 6 (Geschäftsführung, Vertretung)
beschlossen.
a)
11.03.2019
Wittmann
b)
Fall 2
Abruf vom 09.03.2024