Handelsregister B des Amtsgerichts Frankfurt am Main
Ausdruck
Nummer der Firma:
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HRB 106289
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Solaris Modular Housing GmbH
b)
Frankfurt am Main
Geschäftsanschrift:
Im Sperber 24, 60388 Frankfurt am Main
c)
Bau und Vertrieb von modularen
Gebäuden, und zwar insbesondere
modularen Wohn- und Bürohäusern zum
Zwecke der urbanen Nachverdichtung zum
Beispiel in Baulücken, auf brachliegenden
Grundstücken, Dächern und
Campingplätzen sowie die Produktion von
Messe- und Verkaufscontainern,
Gartenhäusern, Hausanbauten, Carports
und vergleichbaren Gebäuden; weiterhin
modularen Schulen, Kindergärten,
Tagungsräumen, Studentenwohnheimen
und Flüchtlingsunterkünften sowie
vergleichbaren Gebäuden, insbesondere
für kommunale und private Auftraggeber.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Dr. Bentlage, Wulf, Frankfurt am Main,
*XX.XX.1963
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 18.07.2016
a)
06.09.2016
Krämer
b)
Fall 1
2
b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main (810 IN
206/17) vom 15.03.2017 ist über das Vermögen der
Gesellschaft die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet
und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam
sind.
a)
20.03.2017
Krämer
b)
Fall 2
3
b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main (Az.
810 IN 206/17 S) vom 04.08.2017 ist über das Vermögen der
Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Von Amts wegen eingetragen.
a)
11.08.2017
Zentgraf
b)
Fall 4
Abruf vom 09.03.2024