Handelsregister B des Amtsgerichts Frankfurt am Main
Ausdruck
Nummer der Firma:
Seite 1 von 1
HRB 106072
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Main Kapital GmbH
b)
Frankfurt am Main
Geschäftsanschrift:
c/o Dr. Ahrens, Oskar-von-Miller-Straße 20,
60314 Frankfurt am Main
c)
Erwerb, Halten, Verwalten und Verwerten
von Beteiligungen und Anlage von eigenem
Vermögen. Tätigkeiten, die einer
behördlichen Genehmigung, insbesondere
nach GewO, KWG und KAGB bedürfen,
werden nicht ausgeübt.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Dr. Ahrens, Ulrich, Frankfurt am Main,
*XX.XX.1972
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 03.12.2015 mit Änderung vom
20.01.2016.
Die Gesellschafterversammlung vom 13.05.2016 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 2 (Sitz) und
mit ihr die Sitzverlegung von München (bisher Amtsgericht
München HRB 222562) nach Frankfurt am Main und 3
(Gegenstand) beschlossen.
a)
05.08.2016
Pussehl
b)
Fall 1
2
c)
Erwerb, das Halten, Verwalten und
Verwerten von Beteiligungen und die
Anlage von Vermögen sowie
Beratungsleistungen in diesem
Zusammenhang. Tätigkeiten, die einer
behördlichen Genehmigung, insbesondere
nach GewO, KWG und KAGB, bedürfen,
werden nicht ausgeübt.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 23.09.2016 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Gegenstand)
beschlossen.
a)
17.10.2016
Pussehl
b)
Fall 2
Abruf vom 09.03.2024