Handelsregister B des Amtsgerichts Frankfurt am Main
Ausdruck
Nummer der Firma:
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HRB 106058
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
CRMFIRST GmbH
b)
Frankfurt am Main
Geschäftsanschrift:
Westhafenplatz 1, 60327 Frankfurt am Main
c)
Sämtliche Dienstleistungen im Bereich von
Computerwesen, Internetservice und IT-
Consulting, soweit sie nicht
erlaubnispflichtig sind sowie der Handel mit
Waren aus den vorbezeichneten Bereichen.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Thiede, Thorsten, Kelkheim, *XX.XX.1964
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Geschäftsführer:
Bleifeld, Thorsten, Hofheim am Taunus,
*XX.XX.1971
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 01.07.2016
a)
04.08.2016
Zentgraf
b)
Fall 1
2
b)
Hattersheim
Geändert, nun:
Geschäftsanschrift:
Philipp-Reis-Straße 2, 65795 Hattersheim
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 03.12.2018 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1.2 und mit ihr die
Sitzverlegung nach Hattersheim beschlossen.
a)
27.12.2018
Wittmann
b)
Fall 2
Abruf vom 12.03.2024