Handelsregister B des Amtsgerichts Frankfurt am Main
Ausdruck
Nummer der Firma:
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HRB 105610
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Ivan Steko Gesellschaft mit beschränkter
Haftung
b)
Hattersheim
Geschäftsanschrift:
Am Eisernen Steg 18, 65795 Hattersheim
am Main
c)
Verputzarbeiten, Trockenbau und Maler-
und Lackierarbeiten.
50.000,00
DEM
a)
Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Jeder
Geschäftsführer ist befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als
Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
vorzunehmen.
b)
Geschäftsführer:
Steko, Ivan, Bad Soden am Taunus, *XX.XX.1958
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 09.11.1993, mehrfach geändert.
Die Gesellschafterversammlung vom 19.04.2016 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Sitz) und mit ihr
die Sitzverlegung von Kelkheim (Taunus) (bisher Amtsgericht
Königstein im Taunus HRB 6462) nach Hattersheim
beschlossen.
a)
17.06.2016
Leifert
b)
Fall 1
Tag der ersten
Eintragung: 18.04.1994
2
b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main (810 IN
908/17 St) vom 03.08.2017 ist über das Vermögen der
Gesellschaft die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet
und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam
sind.
a)
08.08.2017
Weber
b)
Fall 2
3
b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main (Az.
810 IN 908/17 St) vom 01.10.2017 ist über das Vermögen der
Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Von Amts wegen eingetragen.
a)
09.10.2017
Weber
b)
Fall 3
Abruf vom 12.03.2024