Handelsregister B des Amtsgerichts Frankfurt am Main
Ausdruck
Nummer der Firma:
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HRB 103958
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
ACES GmbH
b)
Kriftel
Geschäftsanschrift:
Frankfurter Straße 8, 65830 Kriftel
c)
a) Handel und die Entwicklung von
Bauteilen und Werkzeugen für die
elektrische und optische
Verbindungstechnik und deren Prüftechnik,
sowie die Einbringung von Dienstleistungen
im Zusammenhang mit der elektrischen und
optischen Verbindungstechnik,
insbesondere Beratungs- und
Schulungsdienstleistungen
b) Beratung, Entwicklung, industrielle
Herstellung und Vertrieb sowie Integration
von technischen, mechanischen,
elektrischen, elektronischen und
mechatronischen Systemen und
Komponenten
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Schneider, Hans, Ollersbach / Österreich,
*XX.XX.1954
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 01.04.2009
Die Gesellschafterversammlung vom 10.09.2015 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1.1 (Firma, bislang:
RAYTECH GmbH), § 1.2 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung
von Kelkheim (Taunus) (bisher Amtsgericht Königstein im
Taunus, HRB 7453) nach Kriftel, § 2 (Gegenstand des
Unternehmens), § 3 (Stammkapital) und § 4
(Vertretungsregelung) sowie die Streichung des § 5
(Gründungskosten) beschlossen.
a)
17.12.2015
Hornburg
b)
Fall 1
2
b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Ingolstadt (1 IN 180/17)
vom 16.05.2017 ist über das Vermögen der Gesellschaft die
vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt,
dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des
vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
a)
22.05.2017
Hornburg
b)
Fall 2
3
b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Ingolstadt (Az. 1 IN
180/17) vom 23.06.2017 ist über das Vermögen der
Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Von Amts wegen eingetragen.
a)
10.07.2017
Hornburg
b)
Fall 3
Abruf vom 09.03.2024