Ist nur ein director bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere directors bestellt, so wird die Gesellschaft durch die directors gemeinsam vertreten.
Gesamtprokura gemeinsam mit einem director oder einem anderen Prokuristen beschränkt auf den Betrieb der Zweigniederlassung mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem director oder einem anderen Prokuristen beschränkt auf den Betrieb der Zweigniederlassung mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem director oder einem anderen Prokuristen beschränkt auf den Betrieb der Zweigniederlassung mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: