Handelsregister B des Amtsgerichts Frankfurt am Main
Ausdruck
Nummer der Firma:
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HRB 102146
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Arrabin Traditionsmetzgerei UG
(haftungsbeschränkt)
b)
Frankfurt am Main
Geschäftsanschrift:
Grüneburgweg 21, 60322 Frankfurt am
Main
c)
die Herstellung von Fleisch- und
Wurtswaren und Lebensmitteln sowie der
Handel mit Lebensmitteln aller Art
500,00 EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Arrabin, Stefan, Friedrichsdorf, *XX.XX.1965
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 14.04.2015
a)
12.05.2015
Weber
b)
Fall 1
2
b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main (810 IN
754/17 A) vom 08.09.2017 ist über das Vermögen der
Gesellschaft die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet
und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam
sind.
a)
14.09.2017
Hornburg
b)
Fall 2
3
b)
Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt
am Main (Az. 810 IN 1138/17 A) vom 26.04.2018 ist die
Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der
Gesellschaft mangels Masse abgelehnt.
Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Von Amts wegen eingetragen.
a)
21.06.2018
Hornburg
b)
Fall 3
4
b)
Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt
am Main (Az. 810 IN 754/17 A) vom 26.04.2018 ist die
Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der
Gesellschaft mangels Masse abgelehnt.
a)
03.09.2018
Hornburg
b)
Fall 4
Abruf vom 09.03.2024