Handelsregister B des Amtsgerichts Frankfurt am Main
Ausdruck
Nummer der Firma:
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HRB 101413
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
PRIME SOLUTION Gesellschaft für
Informationssysteme mbH
b)
Eschborn
Geschäftsanschrift:
Mergenthalerallee 10-12, 65760 Eschborn
c)
Anbieten von Dienstleistungen und
Beratungen im Bereich der Elektronischen
Datenverarbeitung sowie das Erstellen und
Entwickeln von Software und der Handel
mit Hardware.
30.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer gemeinsam
vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Klausnitzer, Roland, Hofheim am Taunus,
*XX.XX.1964
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 17.12.1999, mehrfach geändert.
Die Gesellschafterversammlung vom 05.12.2014 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in Buchstabe A .2. (Sitz)
und mit ihr die Sitzverlegung von Eltville am Rhein (bisher
Amtsgericht Wiesbaden HRB 17795) nach Eschborn
beschlossen.
a)
10.02.2015
Dittberner
b)
Fall 1
Tag der ersten
Eintragung: 24.02.2000
2
b)
Sitz verlegt, nun:
Hofheim am Taunus
Geändert, nun:
Geschäftsanschrift:
Goldbachweg 1, 65719 Hofheim am
Taunus
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 06.01.2017 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in Abschnitt A Ziffer 2
und mit ihr die Sitzverlegung nach Hofheim am Taunus
beschlossen.
a)
02.02.2017
Dittberner
b)
Fall 2
Abruf vom 12.03.2024