| Gegenstand | Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Erziehung und Bildung, der Jugendhilfe, die Förderung der Hilfe für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene sowie die Förderung der Völkerverständigung. Der weitere Zweck der Gesellschaft ist die begleitende und finanzielle Unterstützung von Personen, die aufgrund ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands infolge von Krieg und/ oder Flucht auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Zur Verwirklichung des Gesellschaftszwecks ist Gegenstand der Gesellschaft insbesondere - der Betrieb von Kindertageseinrichtungen, Kinderkrippen und Kinderhorten. Die Gesellschaft legt dabei besonderen Wert auf die Vermittlung, Durchführung und Förderung von mehrsprachiger Bildung und Erziehung im Vorschul- und Schulalter, die Förderung des interkulturellen und generationenübergreifenden Austausches, die Förderung der aktiven und gesunden Lebensweise in Familien sowie eine aktive Elternarbeit, sowie - die Organisation und Durchführung von Veranstaltungen mit Teilnehmern aus verschiedenen Kulturkreisen mit dem Ziel des interkulturellen Austauschs und der Völkerverständigung. - die Organisation, Durchführung und Unterstützung von Maßnahmen zur Förderung von und Unterstützung für Flüchtlinge in Form von ideellen und materiellen Hilfen, medizinischer und psychologischer Versorgung und Betreuung, Unterbringung und Verpflegung von Flüchtlingen (einschließlich Vertriebener, Kriegsopfer, Aussiedler etc.). Soweit die Gesellschaft ihre Aufgaben nicht selbst wahrnimmt, wird sie sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben Hilfspersonen im Sinne des § 57 Abs. 1 S. 2 der Abgabenordnung bedienen. |